Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für Veranstaltungen

 

im Haus am Hügel

 

Pyrath 31, 3053 Brand-Laaben

 

 

 

Diese AGB sind integraler Bestandteil JEDER Vereinbarung zwischen Dr. Birgit Harisch-Lanschützer (Besitzein Haus am Hügel) und dem Veranstalter (Mieter). Die Punkte der AGB gelten, so im Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde

 

Die Benützung der Räumlichkeiten (Garten, Terrasse, untere Hausebene):
1) Die angemieteten Räumlichkeiten, alle Anlagen und das Mobiliar sind ausschließlich zweckentsprechend zu benutzen.

 

2) Offenes Feuer ist im ganzen Haus verboten.Im Haus gilt außerdem ein allgemeines Rauchverbot. Der Veranstalter ist angehalten dies zu überwachen. Rauchen ist nur im Freien gestattet, Zigaretten sind korrekt zu entsorgen. Für weggeworfene Zigarettenstummel wird eine Reinigungsgebühr von 100Euro verrechnet.

 

3) Es wird keinerlei Haftung für Unfälle, die Benutzer oder Besucher des Hauses am Hügel betreffen, übernommen.

 

4) Die vereinbarten Reinigungskosten bei besenreiner Übergabe sind in bar gegen Honorarnote direkt am Tag der Veranstaltung an den Betreuer zu bezahlen. Eine besenreine Übergabe impliziert, dass der Veranstalter die Räume vom groben Müll gereinigt hat und den eigenen Müll selbst am Müllplatz entsorgt hat.

Bei nicht besenreiner Übergabe werden zusätzlich EUR 100,- in Rechnung gestellt.

 

Warenlieferungen und Aufbauten:

5) Es ist hiermit vereinbart, dass alle Schäden, die nachweislich durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Lieferanten oder Gäste verursacht werden, von uns auf Ihre Kosten behoben werden.

6) Das Anbringen von Transparenten, Dekorationen oder anderem in unseren Räumlichkeiten ist mit uns abzusprechen. Nägel, Schrauben oder Klebebänder dürfen auf keinen Fall an Wänden oder Türen verwendet werden. Ebenso ist untersagt Bilder, Beleuchtungskörper oder anderes Inventar zu entfernen oder zu verkleben. Für alle Schäden gelten sinngemäß Pkt.1.und Pkt.8

7) Wir übernehmen zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung über persönliche Gegenstände, Geräte oder Aufbauten des Veranstalters. Dieser verpflichtet sich alles erst unmittelbar vor der Veranstaltung anzuliefern und alles sofort danach zu entfernen:

 

Behördliche Auflagen:

8) Alle behördlichen und vertraglichen (zB.: Gemeinde, AKM) Bewilligungen, Abgaben oder Gebühren im Zusammenhang mit der von Ihnen durchgeführten Veranstaltung sind von Ihnen einzuholen bzw. zu entrichten. 

Bei Zuwiderhandeln behalten wir uns vor, die Veranstaltung unbeschadet des Punkt 10 (Stornierung) abzusagen. Zahlungen, die aus einem Verstoß dagegen amtsseitig vorgeschrieben werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters. Der Eigentümer ist schad- und klaglos zu halte

 

Miete, Zeiten, Zahlungen

9) Die vereinbarten Benutzungszeiten bitten wir im Hinblick auf Vor,- Nach,- oder   Parallelmieter genau einzuhalten.

10) Bei Stornierung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir 30% der vereinbarten Mietkosten, bis 1 Monat davor 50%, danach 100% als Stornogebühr.

11) Alle angegebenen Preise (Vertrag, AGB) sind immer brutto zu verstehen.

 

Sonstiges:

12) Bei Bruch/Beschädigung verrechnen wir EUR 5/Wasserglas, EUR 15/Weinglas, EUR 10/Tasse&Untertasse, EUR 15/Teller. Für andere Beschädigungen (siehe auch Punkt 1 und 2) holen wir einen verbindlichen Kostenvoranschlag ein.

Die Entlehnung von Tischtüchern/Stoffservietten ist gegen Gebühr möglich.

 

 

 

Jänner 2023